Maria E. Gerlach-Pieroth

Rechtsanwältin und Notarin

Grunderwerbsteuer seit August 2014 von 5% auf 6 % gestiegen

Seit 01.09.2006 dürfen die Bundesländer den Steuersatz selbst festlegen. Hiervon hat nun auch Hessen Gebrauch gemacht.

Dies führt dazu, dass Immobilienkäufer sichtbar tiefer in die Tasche greifen müssen, um sich den Traum vom eigenen Haus oder von der eigenen Wohnung zu erfüllen.

Das Land Hessen verspricht sich Mehreinnahmen von 230 Millionen jährlich.

Künftige Käufer zahlen bei einem Kaufpreis in Höhe von 250.000,00 € bislang bei einem Steuersatz von 5 % 12.500,00 €, seit August 2014 sind dann 6 % also 15.000,00 € zu entrichten.

Hier die Grunderwerbsteuersätze der einzelnen Bundesländer:

5,0 % - Baden-Württemberg
3,5 % - Bayern
6,0 % - Berlin
5,0 % - Brandenburg
5,0 % - Bremen
4,5 % - Hamburg
6,0 % - Hessen
5,0 % - Mecklenburg-Vorpommern
5,0 % - Niedersachsen
5,0 % - Nordrhein-Westfalen
5,0 % - Rheinland-Pfalz
3,5 % - Sachsen
5,0 % - Sachsen-Anhalt
5,5 % - Saarland
6,5 % - Schleswig-Holstein
5,0 % - Thüringen

Stand: 01.09.2014

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