Maria E. Gerlach-Pieroth

Rechtsanwältin und Notarin a.D.

Eheverträge

Gerade im Hinblick auf die jüngsten Entscheidungen der obersten Gerichte(BGH u BVerfassG) ist es erforderlich, rechtzeitig einen Ehevertrag zu schließen.

Ich empfehle Ihnen, einen

  • Vertrag vor der Heirat

zu schließen, um die Gefahren bei wirtschaftlichem Ungleichgewicht der Partner zu verringern.

  • Im Zusammenhang mit einer Trennung oder beabsichtigten Ehescheidung,

um eine kostenträchtige langjährige gerichtliche Auseinandersetzung zu vermeiden.

Im Einzelnen sind zu regeln:

  • Fragen im Zusammenhang mit dem Zugewinn:
  • Ausschluss oder Modifizierung des Zugewinns, eventuell Gütertrennung
  • Unterhalt nach der Scheidung, auch dessen Höhe und Dauer
  • Ausschluss oder Einschränkung des Versorgungsausgleiches (Rententeilung)
  • Trennungsfolgen für Kinder (Lebensmittelpunkt, Umgang, Ferienregelungen)
  • Tragung von Kosten von Ehescheidung und Ehevertrag.

Bei all diesen Dingen erhalten Sie umfassende Informationen und werden auch in Einzelfragen aufgeklärt. Für die Beteiligten werden individuell abgestimmte Regelungen erarbeitet.

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